Fluchtweg- und Sicherheitsmarkierung

Bodennahe Sicherheitsleitsysteme (Oberkante nicht höher als 40 cm über dem Fußboden) sind zu errichten, wenn andere Leitsysteme bei Verrauchung unwirksam werden.

Bei Erreichen des Rettungsweges muss die Fluchtrichtung eindeutig erkennbar sein.

Sicherheitsleitsysteme müssen durchgehend bis zum nächsten sicheren Bereich angebracht sein.

Bei durchgehender Markierung wird eine Mindestbreite von 50 mm empfohlen.

Einzelne Zeichen wie Punkte und Pfeile gelten als durchgehend, wenn mindestens drei Zeichen pro Meter gesetzt werden.

Nachleuchtfarben

Nachleuchtfarben werden zur Herstellung von hochwertigen phosphoreszierenden Leitlinien für Rettungswegkennzeichnungen eingesetzt. Die mit Spezialpigmenten ausgestattete Nachleuchtfarbe besitzt die Eigenschaft, durch Belichtung (Anregung) bei Dunkelheit noch eine Zeitlang Licht auszusenden. Ihre gute Leuchtkraft weist nicht nur die Fluchtrichtung, sondern lässt auch Treppen, Hindernisse und Ortsverhältnisse gut erkennen.

Fluchtwegmarkierungen dienen der Sicherheit und weisen den kürzesten Weg zum Notausgang.

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