Straßenmarkierung

Gemäß der StVO werden Straßenmarkierungen entweder in Weiß als endgültige Markierung oder in Gelb als vorübergehende Markierung im Baustellenbereich eingesetzt, um damit vorübergehend weiße Markierungen aufzuheben. Die einzelnen Markierungszeichen sind unter anderem im Paragraph 41, Absatz 3 (Vorschriftszeichen) und Paragraph 41, Absatz 6 (Richtzeichen) geregelt, weitere Hinweise zu Markierungen finden sich ferner in der Verwaltungsvorschrift zur StVO und auch in den Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS).

Markiert werden Fahrspuren, Radwege, Pfeile, Fußgängerüberwege, Symbole und vieles mehr…

Straßenmarkierungen müssen heute aufgrund der stetig steigenden Verkehrsdichte jederzeit eine fortlaufende optische Führung der Verkehrsteilnehmer gewährleisten und höchsten Belastungen standhalten. Gerade bei Nacht und Nässe muss die Markierung für den Verkehrsteilnehmer erkennbar sein, da er sonst kaum Orientierungsmöglichkeiten hat.

Eine gut sichtbare und somit funktionsfähige Markierung ist für eine sichere und flüssige Verkehrsführung von sehr großer Bedeutung.

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