Straßenmarkierung
Gemäß der StVO werden Straßenmarkierungen entweder in Weiß als endgültige Markierung oder in Gelb als vorübergehende Markierung im Baustellenbereich eingesetzt, um damit vorübergehend weiße Markierungen aufzuheben. Die einzelnen Markierungszeichen sind unter anderem im Paragraph 41, Absatz 3 (Vorschriftszeichen) und Paragraph 41, Absatz 6 (Richtzeichen) geregelt, weitere Hinweise zu Markierungen finden sich ferner in der Verwaltungsvorschrift […]